0176 41630560         info@dumke-shk.de    
Kontakt   

Wohnhaus in ehemaliger Scheune © energie-fachberater.deOft werden Gebäude umgenutzt, die früher landwirtschaftlich genutzt wurden. Aber auch alte Fabrikgebäude sind beliebt für den Umbau © energie-fachberater.de
Wohnhaus in ehemaliger Scheune © energie-fachberater.deOft werden Gebäude umgenutzt, die früher landwirtschaftlich genutzt wurden. Aber auch alte Fabrikgebäude sind beliebt für den Umbau © energie-fachberater.de
Förderung für die Umnutzung - Zuschuss oder Kredit für die Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden

Eine Scheune als Wohnhaus

Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle, eine alte Fabrik - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung solcher leerstehenden Gebäude aufwendig und teuer. KfW und BAFA greifen Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit einer Finanzierung unter die Arme.

Was ist eigentlich eine Umnutzung oder Umwidmung?
Wird ein Gebäude anders genutzt, als ursprünglich vorgesehen, spricht man von einer Umnutzung. So können bestehende Gebäude nachhaltig genutzt werden, wenn sie in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht werden. Gleichzeitig bleibt das architektonische Gesicht bestimmter Stadtteile oder Regionen dennoch erhalten, auch wenn die Gebäude dann anders genutzt werden. Oft wird der Begriff Umnutzung gleichbedeutend mit Umwidmung genutzt. Streng genommmen bedeutet Umwidmung aber eine rechtliche Änderung bei der Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes.

Diese Möglichkeiten der Förderung gibt es bei einer Umnutzung / Umwidmung

1. BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen wie Dämmmung, Fenstertausch und neue Heizung sind im Rahmen einer Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen förderfähig.Für Einzelmaßnahmen sind zwischen 15 - 20 Prozent (BAFA - Gebäudehülle und Anlagentechnik) und 70 Prozent Zuschuss (KfW - neue Heizung) möglich.

--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es nur, wenn die neue Wohnfläche mit der bisherigen verbunden ist. Entsteht neuer Wohnraum unabhängig von bestehendem Wohnraum (d.h. nur in Bürogebäude, Gewerbegebäude, Fabrik etc.), dann gilt die Umnutzung als Neubau und wird auch nur so gefördert. Ausnahme ist die Sanierung unter Denkmalschutz.

Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss) für den Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.

2. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit der KfW nutzen. Dieser wird im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der (Tilgungs)Zuschüsse finden Sie hier, maximal 45 Prozent Förderung sind möglich. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus einer Kombination von Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss.

3. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude
Wird ein unbeheiztes Nichtwohngebäude (z.B. Lagerhalle, Stall, Scheune) zu Wohnraum umgebaut, wird diese Umnutzung gefördert wie ein Neubau. Eigentümer können dann einen günstigen Förderkredit in den Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau (297)" oder "Wohneigentum für Familien (300)" beantragen

Allerdings müssen für diese Förderung hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllt werden! Grundlage der Förderprogramme ist das Effizienz­haus 40, das zusätzlich auch die Anforderungen des "Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllen muss.


 


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
© Energie-Fachberater.de
zurück